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Inkasso Deutschland Europa - Wie es funktioniert und: wie uns beauftragen?

Senden Sie uns die Rechnungen und Kontaktdaten - dann sind wir gefragt!


Als unseren besonderen Service unseren Mandanten in Inkassofällen im außergerichtlichen Verfahren keine Kosten und keinen anwaltlichen Vorschuss.

Zur Aufnahme unseres Inkassoverfahrens benötigen wir zunächst nur die Rechnung(en) und alle Kontaktdaten der Schuldnerseite.

Bitte übersenden Sie diese per E-Mail oder WebAkte oder OMA, unserer 'Online-Mandatsaufnahme', siehe hier>>.




So einfach kann Inkasso sein - lückenlos bis in die Zwangsvollstreckung

  • keine Grundgebühren
  • kein Vorschuss
  • keine Vertragsbindung
  • Kostenneutral in Deutschland, günstig im Erfolgsfall Europa
  • Keine bürokratischen Vertragswerke für unseren Auftrag

Anders als andere Inkassodienstleister werden Ihre Fälle von erfahrenen Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet - von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung.


Somit entstehen keine Lücken im Fortgang der Verfahren und der juristische Sachverstand ist über den gesamten Verlauf des Auftrags gewährleistet.


Honorar ist vom Schuldner zu tragen!


1. Vorgehen im außergerichtlichen Verfahren:


Wir mahnen förmlich schriftlich unter Fristsetzung und kontaktieren den Schuldner per Brief, E-Mail, Telefon und Social Media.


Unser workflow umfasst außergerichtlich bis zu 4 Schritte mit verschieneden Ansätzen, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.


Nach spätestens 8-10 Tagen wissen Sie, ob eine Zahlung erfolgt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich und sinnvoll ist.


Erst wenn die Schuldnerseite außergerichtlich nicht reagiert oder Zahlung ablehnt, müssen Sie entscheiden, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und insofern Kosten zu investieren.


In der Zwischenzeit prüfen wir, ob ein Insolvenzverfahren läuft oder sonst negative Informationen vorliegen, z.T. kostenloser Service, siehe  KOSTEN UND ANGEBOTE


Unsere Konditionen:


Nach der gesetzlichen Regelung ist das gesetzliche Honorar grundsätzlich vom Auftraggeber, also von Ihnen als Mandant zu tragen. 


Wir bieten mit unserem Service aber an, unseren Vergütungsanspruch solange zurückzustellen, bis die Schuldnerseite alles gezahlt hat, einschließlich unser Honorars, das bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung von Gesetzes wegen immer von Schuldnerseite zu erstatten ist.


Zahlt der Schuldner die Forderung oder kommt es zu einer Ratenzahlungsvereinbarung, ziehen wir unser Honorar ab und überweisen Ihnen Ihre Forderung zuzüglich Zinsen.


Im Ausland, Europa und auch außerhalb Europas, agieren wir auf dieselbe Weise, berechnen hier aber auf jeden Fall einen Prozentsatz von dem tatsächlich beigetriebenen Betrag. Die Prozentsätze liegen - je nach Höhe der Forderung - im Rahmen von 10% bei Forderungen unter 5000 EUR und bis 2% bei Forderungen über 50 TEUR.


Für Fälle im Auslandsbezug nutzen wir für gerichtliche Verfahren den Europäischen Zahlungsbefehl oder greifen auf ein Netzwerk von Anwälten zurück. Die Höhe der Kosten lassen sich nicht allgemein bestimmen. Einzelheiten und Bedingungen teilen wir von Fall zu Fall mit.


Unser Ziel ist es, unsere Mandanten möglichst wenig zu belasten: Sie senden uns die Rechnungen und erhalten schnell Ihre Zahlung auf dem Konto.


2. Vorgehen im Gerichtsverfahren, Deutschland - falls der Schuldner nicht bezahlt oder der Forderung widerspricht:


Sollte eine Reaktion des Schuldners auch nach telefonischer Kontaktaufnahme nicht erfolgen oder unsere Bemühungen zu keiner Zahlungsvereinbarung führen, werden wir die Forderung nach Rücksprache mit Ihnen gerichtlich geltend machen.


Für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist ein Gerichtskostenvorschuss an das Gericht zu zahlen. Diese Gerichtskosten werden von uns nicht verauslagt. 


Die jeweiligen Gebühren werden einer gesetzlichen Tabelle entnommen (Gerichtskostengesetz) und sind von der Höhe Ihrer Forderung abhängig. Ohne die Einzahlung der entsprechenden Gebühr wird das Gericht nicht tätig.


Wir machen Ihnen jeweils einen Vorschlag bezüglich unseres Honorars, behalten uns aber vor, das gesamte Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen, wenn vom Schuldner Einspruch oder Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder rechtlich relevante Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass auch unsere Kosten auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden können.


Bitte beachten Sie, dass bei einer Forderungshöhe von bis zu 5000 EUR ggf. nur Gerichtskosten iHv. 81 EUR zuzüglich einer Bearbeitungspauschale anfallen, bei einer Forderung bis 10.000 EUR nur iHv. ca. 133 EUR. 


Dieses Investment könnte ausreichen, um einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid zu erreichen. Bezgl. unserer Kosten machen wir Ihnen nach Prüfung der Forderung und des Schuldners ein Angebot.


Selbstverständlich erhalten Sie alle Ihre Kosten (Gerichtskosten, Anwaltshonorar) in vollem Umfang erstattet, wenn die Schuldnerseite zahlt oder letztlich die gesamte Forderung vollstreckt werden kann.


Der Schuldner ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, unser Honorar, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten zu bezahlen, wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.



3. Was wir benötigen:


• Rechnungen ggf.
• die entsprechenden Order, Bestellungen, Verträge
• sowie folgende Daten: Name, Vorname, Geschäftsbezeichnung/Firma, Anschriften, Rechtsform (einschließl. Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters), Telefonnummern, Fax, E-Mail , Homepage, Daten über mögliche Bankverbindungen.
• Des Weiteren benötigen wir die Verträge, Rechnungsnummer, Forderungshöhe, ggf. Zinsen, Zinsdatum, die sich insbesondere aus Rechnung, Mahnung, Auftrag, Zahlungsvereinbarungen, ergeben
• Bei Zahlungen des Schuldners benötigen wir das genaue Datum der Gutschrift.


4. Vollmacht:


Bitte übersenden Sie auch eine Vollmacht unterschrieben vorab per E-Mail und gelegentlich im Original per Post zurück (nicht per Einschreiben!), Handyfoto genügt.


Bitte beachten Sie, dass ein Gegner (Schuldner) oder eine Behörde die Kommunikation mit uns verweigern kann, wenn wir nicht unsere Bevollmächtigung nachweisen. Insbesondere bei Vertragskündigungen (Darlehen, Rücktritt vom Vertrag etc.) und in der Zwangsvollstreckung (nebst Insolvenzverfahren) ist die Vorlage einer Originalvollmacht gesetzlich zwingend erforderlich.


5. Kommunikation:


Bitte übersenden Sie diese Informationen vorzugsweise per E-Mail an: info@wirtschaftsinkasso.com, per Upload an WebAkte oder OMA oder per Post.
Es erleichtert unsere Datenaufnahme erheblich, wenn Sie die vorgenannten Informationen in einer E-Mail auflisten (jeweils 1 E-Mail pro Fall) und die Rechnungen, Verträge als Anlage der E-Mail beifügen.


Bitte fordern Sie immer gerne einen Rückruf an, wenn Sie eine telefonische Besprechung wünschen.


6. Datensicherheit:


Wir kommunizieren grundsätzlich per E-Mail, nach Absprache auch verschlüsselt.
Bitte beachten Sie den Hinweis, dass die Kommunikation über E-Mail grundsätzlich unsicher ist und theoretisch von Dritten mitgelesen werden kann. 


Verfahren bei Zahlungseingängen, Honorar


Vorbemerkung: Nach der gesetzlichen Regelung ist das gesetzliche Honorar grundsätzlich vom Auftraggeber, also von Ihnen als Mandant zu tragen.


Kosten fallen aber bei uns an, wenn der Schuldner nach unserer Beauftragung tatsächlich Ihre Forderung, nicht aber unser gesetzliches Honorar zahlt. Für diesen Fall bieten wir idR günstige Konditionen an. Darüber sprechen wir.


Im Verzug muss die Schuldnerseite immer unser Honorar, Zinsen und Kosten bezahlen. Wir bieten mit unserem Service also an, unseren Vergütungsanspruch solange zurückzustellen, bis die Schuldnerseite alles gezahlt hat, einschließlich unser Honorars, das bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung von Gesetzes wegen immer von Schuldnerseite zu erstatten ist. Das Honorar kann sogar noch anschließend gesondert eingeklagt werden.


Bei Eingang einer Zahlung, sei es eine Vollzahlung der Forderung oder einer Teilzahlung bzw. Rate, bringen wir von dem erhaltenen Betrag zunächst unseren gesetzlichen Honoraranspruch in Abzug. 


Mangels anderer Regelungen erfolgt eine Abrechnung nach Ausgleich der Forderungen und entsprechender Buchung oder Anforderung.








 
 
 
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